Beschreibung des Aufgabengebietes
Ausarbeitung bzw. Aktualisierung von RVS für den Bereich der Brückenausrüstung, wie
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Randbalken und Brückenrandabschlüsse
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Brückengeländer und -geländerverkleidungen
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Brückenentwässerung
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Übergangskonstruktionen
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Fahrzeugrückhaltesysteme auf Brücken und Stützmauern (Kunstbauten)
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Lärmschutzwände auf Brücken und Stützmauern (Kunstbauten)
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Zusätzliche Maßnahmen zur Absturzsicherung
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Leitungseinbauten in Brücken
Für Fahrzeugrückhaltesysteme auf Brücken werden vom Arbeitsausschuss auf Grund von Anprallprüfungen die Anpralllasten sowie die Mindestrandbalkenbreite festgelegt. Diese Werte sind ein wesentlicher Teil der Einsatzfreigabe durch das BMK.
Anmerkung: Diese Festlegungen sollen hinkünftig von einem eigenen Zulassungsbeirat für Rückhaltesysteme übernommen werden. Die Installierung dieses Zulassungsbeirates ist bei der FSV in Arbeit und für 2024 geplant.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
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Ausarbeitung von Zulassungsvorschlägen neu getesteter Fahrzeugrückhaltesysteme gemäß RVS 15.04.71 zur Erlangung der Einsatzfreigabe
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Aktualisierung der RVS 15.04.21 „Brückengeländer, Anforderungen an die Ausbildung und Dimensionierung“
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Initiieren einer Gruppenübergreifenden Ad-Hoc Gruppe für die Festlegung des Anwendungsbereiches von “Rückhaltesystemen für Fußgänger” allgemein.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
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Überarbeitung der RVS 15.04.71 „Fahrzeugrückhaltesysteme“ in Abstimmung mit dem Arbeitsausschuss Stb11
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Überarbeitung der RVS 15.04.21 „Brückengeländer, Anforderungen an die Ausbildung und Dimensionierung“ in Abstimmung mit der Ad-Hoc Gruppe “Rückhaltesysteme für Fußgänger”
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Überarbeitung der RVS 15.04.31 “Brückenentwässerungen”