Beschreibung des Aufgabengebietes
Die RVS 10.01.11 "Besondere rechtlichen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Straßen" wurde 2016 ergänzend zur ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" (15.03.2013) ausgearbeitet und im Juni 2016 veröffentlicht. Dabei wurden nur Änderungen bzw. Ergänzungen speziell für straßenbau- bzw. brückenbauspezifische Sonderfälle in der RVS abgebildet. Überall dort, wo keine schlüssige Erklärung für eine spezifische Abweichung von der ÖNORM B 2110 gegeben ist, soll auch in der gegenständlichen RVS keine Regelung bzw. Änderung aufgenommen werden.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Mit 21. August 2018 wurde das BVergG2018 neu verlautbart. Zusätzlich wurden im Gesetz auch wesentliche vertragsrelevante Vorschreibungen unter dem Motto „Faire und transparente Vergaben“ aufgenommen. Durch die breite Diskussion bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Österreichischen Normungsinstitutes (ASI) einerseits als auch durch das ins Leben gerufene „Dialogforum Österreich“ wurden zum Teil Verbesserungsvorschläge / Lösungsansätze für klare und einfachere Bauregeln erarbeitet.
Beim Austrian Standards Institut (ASI) wurden die überarbeiteten ÖNORM B 2110 und B 2118 am 01.Mai 2023 veröffentlicht. Die Evaluierung der RVS 10.01.11 (2016) wird im Arbeitsausschuss TV04 im Jänner 2024 begonnen.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Nachdem die ÖNORM B 2110 des ASI vorliegt, wird die Evaluierung der gegenständlichen RVS 10.01.11 im Jänner 2024 begonnen.