Beschreibung des Aufgabengebietes
Die ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ vom 01.05.2023 repräsentiert den Stand der Technik für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau. Die RVS 10.01.11 regelt spezifische Änderungen bzw. Ergänzungen speziell für straßenbau- bzw. brückenbauspezifische Sonderfälle. Überall dort, wo keine schlüssige Erklärung für eine spezifische Abweichung von der ÖNORM B 2110 gegeben ist, soll auch in der gegenständlichen RVS keine Regelung bzw. Änderung aufgenommen werden.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Beim Austrian Standards Institut (ASI) wurden die überarbeiteten ÖNORM B 2110 und B 2118 am 01.Mai 2023 veröffentlicht. Die Evaluierung der RVS 10.01.11 (2016) wurde im Arbeitsausschuss TV04 im Oktober 2024 inhaltlich abgeschlossen. Die überarbeitete RVS 10.01.11 wurde am 01. Oktober 2025 veröffentlicht.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Die Überarbeitung der RVS 10.01.11 ist abgeschlossen und kundgemacht. Da derzeit weder eine Überarbeitung der ÖNORM B 2110 geplant ist, noch Anträge von Anwendern der RVS 10.01.11 vorliegen, ruht der Arbeitsausschuss.