Diese RVS ist bei der Durchführung von Road Safety Audits (Verkehrssicherheitsaudits - RSA) von Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne der StVO (Freiland und Ortsgebiete) anzuwenden. RSA sollen für sicherheitsrelevante Neu- und Umplanungen von Straßen erfolgen. Verpflichtende RSA für Autobahnen und Schnellstraßen sind im § 5 BStG festgeschrieben, für alle anderen Straßen obliegt die Entscheidung zur Durchführung eines RSA dem Straßenerhalter.
Darüber hinaus können RSA auch bei allen Maßnahmen des Verkehrsmanagements, größeren Sanierungsmaßnahmen und Baustellenplanungen, Fragen der Raumplanung und Flächenwidmung, die nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit erwarten lassen, angewendet werden.
Information zu Zertifizierungen:
RSA/RSI Zertifizierung