| Beschreibung |
Diese RVS ist bei der Durchführung von Road Safety Inspections (RSI) von Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne der StVO (Freiland und Ortsgebiete) anzuwenden. Verpflichtende RSI für Autobahnen und Schnellstraßen sind im § 5 BStG festgeschrieben, für alle anderen Straßen obliegt die Entscheidung zur Durchführung einer RSI dem Straßenerhalter.
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| Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeines 4 Zielsetzungen 5 Grundsätze 6 Anlässe für die Durchführung von RSI 7 Aufgaben der Beteiligten 8 Road Safety Inspektoren 9 Vorgangsweise und Arbeitsablauf 10 RSI-Sicherheitsuntersuchung im Detail 11 Ausnahmebericht 12 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Literatur 13 Zusätzlich zu beachtende Gesetze und Richtlinien
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| Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 07.09.2012 durch Erlass BMVIT-300.041/0057-IV/ST-ALG/2012 |
| Arbeitsausschuss |
PV08 Strukturelle Verkehrssicherheit |