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RVE 03.01.01 "Niveaufreie Bahnsteigzugänge" (01.02.2026)

Diese RVE ist für Eisenbahnverkehrsinfrastrukturprojekte (Neu-, Ausbau und Erneuerung) für normalspurige Haupt- und Nebenbahnen anzuwenden. Sie umfasst die im Regelfall erforderlichen funktionalen Anforderungen und Anforderungen an die Mindestabmessungen für niveaufreie Bahnsteigzugänge sowie deren Erschließung. Bei Instandsetzungsmaßnahmen und teilweisen Umbauten an bestehenden Anlagen soll sie dann angewendet werden, wenn die Regeln technisch sinnvoll und nach Einschätzung des verantwortlichen Anlagenbetreibers wirtschaftlich vertretbar, d.h. mit verhältnismäßigem Aufwand anwendbar sind. Bei der Erneuerung von Aufstiegshilfen zu Bahnsteigen (Treppen, Aufzüge usw.) kann es Abweichungen zu den Regelungen dieser RVE geben, falls dadurch zusätzliche umfangreiche Baumaßnahmen (z.B. Veränderung der Gleislage) ausgelöst werden.

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeines
4 Planungs- und Gestaltungsgrundsätze
5 Gestaltungsbeispiele für Bahnsteigzugänge
6 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur