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RVS Richtlinien & Merkblätter
05 Verkehrsführung
05.06 Verkehrssicherheitsmaßnahmen
05.06.10 Blendschutz



RVS 05.06.12 Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke
November 2003

Beschreibung

Diese Richtlinie ist für die Beurteilung von künstlichen Lichtquellen und visuellen Informationsträ gern für verkehrsfremde Zwecke (im folgenden kurz: Informationsträger) im Umfeld von Straßen anzuwenden. Insbesondere ist sie zur Beurteilung von Beeinträchtigungen der Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne des § 35 StVO 1960 idgF. heranzuziehen. Diese Richtlinie ist sowohl für Ortsgebieteals auc h für Freilandstraßen anzuwenden. Sie ist nicht für Beleuchtungsanlagen heranzuziehen, die ausschließlich der Regelung und Sicherung des Verkehrs dienen (z.B. Straßenbeleuchtungen im Zuge der jeweils betrachteten Straße, Signalanlagen, beleuchtete Verkehrszeichen).

Inhaltsangabe

  0.    Vorbemerkungen

  1.    Anwendungsbereich

  2.    Allgemeines

  3.    Begriffsbestimmungen

  4.    Arten von visuellen Informationsträgern

  5.    Verkehrssicherheitsrelevante Ausschließungsgründe

  6.    Verkehrstechnische Parameter

  7.    Bewertungszonen

  8.    Grenzwerte / Überschwelligkeit

  9.    Messmethoden

10.    Unterlagen

11.    Vorschreibungen für die Genehmigung

12.    Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen

13.    Anhang

Seiten 10
Ausgabedatum 1. November 2003
Ersetzt am 1. Dezember 2019 durch RVS 05.06.12 Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke (Dezember 2019)
Verbindlich Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen!
Arbeitsausschuss PV12 Visuelle Informationsträger und Störwirkungen
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 25,00 € 10 %
Download 25,00 € 10 %
Dieses Produkt besteht aus folgenden Artikeln
  • RVS 05.06.12 Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke - Grundtext (ersetzt)