Präambel
Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) hat mit Ende 2006 alle Verordnungen betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben, da sie von der Bundeswettbewerbsbehörde als wettbewerbswidrig gesehen werden.
Die Aktivitäten der Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure sowie des Fachverbandes der Ingenieurbüros konzentrierten sich in der Folge darauf, die für viele Bereiche der Ingenieurdienstleistungen Ziel- und Aufgabenbeschreibungen bzw. adäquate und zeitgemäße Leistungsbilder, insbesondere für das Vermessungswesen und die Geoinformation als Information und Hilfestellung für die Auftraggeber und Auftragnehmer zu erarbeiten und bereit zu stellen. Auf Basis der bisherigen leistungsbezogenen Aufzeichnungen wurde eine Aktualisierung der Leistungsbilder gemäß dem derzeitigen Gesetzes- und Verordnungsstand, sowie dem Stand der Technik vorgenommen. In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Vielzahl von vermessungstechnischen Projektlösungen um geistige Leistungen handelt. Für Teilleistungen davon können die in den RVS 06.01.11 und RVS 06.01.12 angeführten Leistungsbilder und Kalkulationsgrundlagen wichtige Hilfsmittel bei einer Vergabe und der Angebotserstellung derartiger Projekte darstellen.
Der Aufbau ist wie folgt konzipiert:
• RVS 06.01.11
Dieses umfasst jeweils die Ziel- und Aufgabenbeschreibungen aller Vermessungstätigkeiten vom Kataster, über die Ingenieurgeodäsie bis zur Geoinformation.
• RVS 06.01.12
Für die in der RVS 06.01.11 angeführten Leistungsbilder werden die Grundlagen für die Kalkulation der jeweiligen Ingenieurleistungen erarbeitet und dargelegt.
Es werden die relevanten Aufwandswerte aller Arten abgeschätzt, wobei auf Basis von fertig gestellten Referenzprojekten auch diverse objektivierte Parameter wie Größe und Schwierigkeiten der Projekte sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Diese beiden RVS wurden von einer unabhängigen Institution, der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und fertig gestellt.
In dem für die Erstellung des Leistungsbildes eingesetzten Arbeitsausschusses waren Vermessungsexperten der Länder, der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK), der ÖBB Infrastruktur AG, der ASFINAG und der WKO-Fachverband Ingenieurbüros vertreten. Daher konnte ein umfangreiches Leistungsbild für Vermessung und Geoinformation erstellt werden.
Mit weiteren fachspezifischen Ergänzungen, wie beispielsweise Kalkulationsprogrammen und Berechungen von Büro- und projektindividuellen Stundensätzen oder Vertragsmustern, liegt nun ein umfassendes Instrumentarium als Grundlage für die Vergabe der geistigen Ingenieurleistungen im Bereich Vermessungswesen und Geoinformation vor.
Anwendungsbereich
Das in dieser RVS beschriebene Vergütungsmodell, stellt in Form des „Leistungsbildes Vermessungswesen und Geoinformation (LB_VG)“ die vielfältigen geodätischen Aufgaben, dem Stand der Technik entsprechend, übersichtlich dar und ist zur Ziel- und Aufgabenbeschreibung dieser überwiegend geistigen Leistungen anzuwenden. Sie dient weiters als Grundlage für das in RVS 06.01.12 beschriebene Aufwand- und Kostenabschätzung.
Die tatsächlich zu erbringenden Leistungen können von den hier beschriebenen Leistungsbildern abweichen und sind im Einzelfall den gestellten Aufgaben anzupassen.
Die Genauigkeiten sind in der Regel durch das VermG, die VermV, sonstige Normen oder durch Bauvorgaben definiert und einzuhalten. Andernfalls sind diese der Aufgabenstellung in Absprache zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) anzupassen.
Wenn Sie diese RVS bestellen wollen, bestellen Sie bitte die RVS 06.01.12, da diese aus lizenzrechtlichen Gründen auch die RVS 06.01.11 enthält.