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RVS 04.02.11 Lärmschutz - Verbindlicherklärung + Grundtext (ersetzt)

Beschreibung

Diese Richtlinie ist für Straßen im bebauten und unbebauten Gebiet anzuwenden. Andere Schallquellen als der jeweils betrachtete Straßenverkehr sind entsprechend der Problemstellung zu berücksichtigen (Fremdgeräusche). Die Festlegung von Immissionsricht- und Immissionsgrenzwerten ist nicht Aufgabe dieser Richtlinie.

Inhaltsangabe
  1. Anwendungsbereich

  2. Allgemeines

  3. Begriffsbestimmungen

  4. Ermittlung des Immissionsschallpegels

  5. Berechnung des Immissionsschallpegels

  6. Messung des Immissionsschallpegels

  7. Beurteilung von Straßenverkehrslärm

  8. Maßnahmen zum Schutz vor Straûenverkehrslärm

  9. Lärmschutzuntersuchungen

  10. Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms bei der Anwendung von Entscheidungshilfen in der Verkehrsplanung

  11. Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur

  12. Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur

  13. Anhang

Seiten 30
Ausgabedatum 01.03.2006
Außerkraft seit 01.02.2019
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