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FSVVI004 Umweltrelevante Texte zur LB-VI 04

Beschreibung

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene - Verkehr (FSV) möchte mit nachfolgenden, frei formulierten Ausschreibungsbestimmungen (Vorbemerkungen und Positionstexte) die Umsetzung der Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. II Nr. 181/2015, novelliert durch BGBl. II Nr. 290/2016 sowie des Altlastensanierungsgesetzes BGBl. I Nr. 299/1989, zuletzt novelliert durch BGBl. I Nr. 58/2017, erleichtern. Diese frei formulierten Ausschreibungsbestimmungen enthalten entsprechend angepasste Texte für das Wegschaffen von Materialien unabhängig davon, ob diese Materialien verwertet oder beseitigt werden, wobei der Verwertung rechtskonform Vorrang eingeräumt wird.


Insbesondere wird darauf verwiesen, dass der Begriff Erdaushub seit 1. Juli 2017 durch andere Formulierungen und Bestimmungen (z.B. Aushubmaterial) ersetzt wurde, wobei inhaltliche Verschiebungen kostenrelevante Auswirkungen besitzen. Auch für Gleisaushubmaterial wurden neue Regelungen getroffen, welche ebenso Berücksichtigung finden. Die Verwertung von mineralischen Materialien hat auf Basis der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Recycling - Baustoffverordnung zu erfolgen.


Bis zur Aktualisierung der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI 05 – geplant für Juni 2018), sollen die vorgeschlagenen Texte zwischenzeitlich als ergänzende Vorbemerkungen und Z-Positionen für die Version LB-VI 04 zur Anwendung kommen.

Diese Texte basieren auf der Entwurfsfassung der LB-VI 05, demnach übernimmt die FSV für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung.


Bei der Verwendung geänderter Vorbemerkungen wird darauf hingewiesen, dass alle Positionen der davon betroffenen Leistungsteile (z.B. LG, ULG) zur Gänze als freiformulierte Positionen zu kennzeichnen (Z-Positionen) und mit einer projektspezifischen neuen Positionsnummer zu versehen sind. Diese LB-VI05 Positionen, welche auf LB-VI04 Positionsnummern bezogen sind, wurden in diesem Schreiben mit dem Zusatz NEU gekennzeichnet.

Link zur Information für Ausschriebungsersteller:

Folgende Position wurde in den beiden Dokumente mit 13.03.2018 berichtigt:

580430G NEU    Wegschaffen Baurestmasse <=30%min, <=3%org                                      m³

Seiten 32
Ausgabedatum 01.05.2018
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