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RVS-AP Nr.13 Nr. 13 Anwendungshinweise zu den RVS 08.97.05, RVS 08.16.01 und RVS 11.03.21 (zurückgezogen)

Beschreibung

Bedingt durch die Bauproduktenrichtlinie und den damit zusammenhängenden nationalen Gesetzen sind die harmonisierte europäische Normen für Asphaltmischgut ab 1. März 2008 verbindlich anzuwenden.

Das österreichische Normungsinstitut hat mit 1. Dezember 2006 die nationalen Umsetzungsnormen für das Asphaltheißmischgut veröffentlicht. Um die gesetzlich bedingten Anpassungen zu berücksichtigen, hat die Arbeitsgruppe Asphaltstrassen obige RVS überarbeitet.

Inhaltsangabe
  1. Hinweise zur Anwendung der RVS 08.97.05, 08.16.01, 11.03.21 Ausgabe 2004 bzw. 2007
  2. Interpretation Grenzwert Haftverhalten
Seiten 6
Ausgabedatum 01.03.2007
Außerkraft seit 01.11.2017
Artikelgruppen