RVS 08.05.01 "Pfähle, Schlitzwände und Mikropfähle" (01.04.2021)
Diese RVS ist für die Ausführung von Pfählen (wie Bohrpfählen, Verdrängungspfählen), Schlitzwänden und Mikropfählen unter Berücksichtigung der RVS 08.21.02 anzuwenden.
Die RVS 08.05.01 „Pfähle, Schlitzwände und Micropfähle“ wurde zusammen mit der RVS 08.05.04 „Tiefenverdichtung und Vertikaldrains", der RVS 08.05.05 „Trägerverbau“ und der RVS 08.22.01 „Verpressanker, Nägel und zugbeanspruchte Verpresspfähle“ überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Diese RVS sind technische Vertragsbedingungen der standardisierten Leistungsbeschreibung (LB-VI) und nun mit den Positionstexten der Leistungsgruppen LG20 „Spezialtiefbau“ und LG22 „Verankerungs- und Injektionsarbeiten“, abgestimmt.