RVS 03.07.11 "Organisation und Anzahl der Stellplätze für den Individualverkehr" (01.04.2026)
Diese RVS ist für die Planung der Anzahl von Stellplätzen (STPL) auf Anlagen des ruhenden Individualverkehrs (PKW und Fahrräder) anzuwenden. Anlagen für Busse und Lieferverkehr sind gesondert zu untersuchen.
Diese RVS gilt nicht für die Planung der Anzahl von STPL im öffentlichen Straßenraum.
Diese RVS ist unter Berücksichtigung vorhandener gesetzlicher Grundlagen oder Verordnungen anzuwenden. Sie ermöglicht eine räumliche Differenzierung durch die Anwendung der Güteklassen im öffentlichen Verkehr (ÖV-GK) sowie eine Konkretisierung für bestimmte Standorte und Nutzungen.
Inhaltsverzeichnis
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeines
4 Anzahl und Organisation der Stellplätze
5 Angeführte Richtlinien, Normen und Literatur
6 Anhang