Neues Leistungsbild für die Planung Eisenbahnwesen und Infrastruktur

Eisenbahninfrastrukturvorhaben zeichnen sich durch ein hohes Maß an Komplexität und durch die Existenz einer Vielzahl von Schnittstellen aus. Neben den rein technisch-konstruktiven Herausforderungen ergeben sich in der Planung vor allem auch konzeptionelle und gestalterische Aufgabenstellungen, die nur mit einer interdisziplinären und fachbereichsübergreifenden Betrachtung erfolgreich bewältigt werden können.

Im Zuge der Entwicklung und Planung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben ist unter Berücksichtigung der definierten Planungsgrundlagen sowie unterschiedlicher Rahmenbedingungen die technische Machbarkeit und die Konsens- bzw. Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nachzuweisen. Ferner gilt es, die Kosten und die Wirtschaftlichkeit darzustellen sowie den Nutzen und die Wirksamkeit anzugeben und die Auswirkungen auf die Umwelt zu erarbeiten.

Mit dem vorliegenden Leistungsbild „Planung Eisenbahninfrastruktur“ sollen die in der Honorarregelung SVE (Sondervereinbarung Eisenbahnwesen für die Honorierung von Einreich- und Detailprojekten in der Streckenplanung) definierten Qualitäten der Planungsleistungen angepasst und neu strukturiert sowie mit Ziel- und Aufgabenbeschreibungen ergänzt werden.

Damit soll den Veränderungen im Bereich des Eisenbahngesetzes und der zugehörigen Verordnungen sowie dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz und dem Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) Rechnung getragen werden und eine moderne und dem Bundesvergabegesetz entsprechende Grundlage für die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung geistiger Dienstleitungen geschaffen werden.

Das Leistungsbild „Planung Eisenbahninfrastruktur“ soll in Zukunft alle Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Eisenbahninfrastruktur-Vorhaben stehen, erfassen. Es wird daher ein genereller Rahmen geschaffen, in den auch andere Leistungsbilder für Fachplanungen gekoppelt werden können oder zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden können. Dieser Rahmen umfasst auch alle Planungsphasen von der Machbarkeitsprüfung/Voruntersuchung bis zum Detailprojekt, wodurch die Kontinuität der Planungsarbeiten gestärkt wird. Ergebnisse einer früheren Bearbeitungsphase sind in Bezug auf Umfang und Qualität definiert und können daher als Planungsgrundlage für die nächste Phase herangezogen werden. Die Planungen können mit zunehmendem Erkenntnisgewinn in jeder Phase schrittweise vertieft werden.

Das Zusammenfügen aller Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Eisenbahninfrastruktur-Vorhaben stehen, bedeutet nicht, dass diese Leistungen nur ganzheitlich erbracht werden können.

Ein „Teilabruf“ von Leistungen aus diesem Leistungsbild entsprechend der jeweiligen Planungsphase, der Vorhabenscharakteristik und der gewählten Vergabestrategie wird immer möglich sein. Somit können Probleme der Leistungsdefinition an den Schnittstellen einerseits vermieden und die Abgrenzbarkeit des Leistungsbildes andererseits verschärft werden.

Als Trägerelement für das Leistungsbild „Planung Eisenbahninfrastruktur“ soll weiterhin die Verkehrsbzw. Streckenplanung herangezogen werden. Alle anderen Planungen und Untersuchungen dienen entweder als Grundlage, können als Vertiefung bezeichnet werden oder sind für Nachweisführungen erforderlich. Die Integration dieser Fach- und Grundlagenplanungen sowie der Analysen und Bewertungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsbilds „Planung Eisenbahninfrastruktur“. Diese Tätigkeit findet sich in der Grundlagenerhebung und Abstimmung der laufenden Verkehrs- bzw. Streckenplanung, aber auch als Koordination der Teil- und Gesamtplanung wieder und wird je nach Art des Behördenverfahrens und nach Umfang des Vorhabens in unterschiedlicher Intensität zu erbringen sein.

Mit dem vorliegenden Leistungsbild „Planung Eisenbahninfrastruktur“ wird die Beschreibung der für die Planung eines Vorhabens zu erbringenden Leistung geschärft, und die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Planungsarbeiten werden definiert.

Das Spektrum der Anwendung des Leistungsbilds reicht von Machbarkeitsprüfungen/Voruntersuchungen über Vorprojekte und Einreichprojekte bis zu Bau-/Detailprojekten. Damit können beispielsweise auch EU-weit auszuschreibende Planungsleistungen bis hin zu Generalplanerleistungen für internationale Großprojekte durchgeführt werden.

Durch eine ganzheitliche Betrachtung und vollständige Beschreibung der zu erbringenden Leistungen wurde mit dem vorliegenden Leistungsbild ein modernes Instrument geschaffen, mit dem die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Planungsleistungen im Eisenbahnwesen erleichtert wird.